FKN: Fachkundenachweis

    Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV

    Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

    FKN: Voraussetzungen

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

    FKN: Die Prüfung

    Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

    Die theoretische Prüfung

    In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

    • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
    • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
    • Kennzeichnung von Waffen

    Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.dsv.org.

    Die praktische Prüfung

    In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

    • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
    • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
    • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
    • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
    • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

    Quelle: Deutscher Segler Verband  Stand: Nov 2020